Auszeiten für Mütter und Mutter-Kind-Maßnahmen helfen!

Während der dreiwöchigen Maßnahme können Sie ...

  • die Belastungen des Alltags hinter sich lassen, neue Kraft schöpfen, körperlich wieder fit werden.
  • neue Impulse für einen gesunden Alltag nach Hause mitnehmen.

Eine Gesundheitsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks ist keine Wellness -Veranstaltung oder Urlaub. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen zur Mitarbeit bereit sind, erst dann kann ein Erfolg eintreten.

Mütter-Kind-KurenWährend des Aufenthaltes in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes können Sie qualifizierte Angebote wahrnehmen

  • Medizinische Untersuchungen und Behandlungen
  • Psychologische und sozialpädagogische Beratungen und Unterstützungen
  • Physiotherapeutische Anwendungen
  • Sport, Bewegung und Entspannung
  • Sonderkostformen und Ernährungsberatung
  • Kinderbetreuung während der Therapiezeiten der Mütter
  • Therapeutische Maßnahmen für Kinder
  • Erziehungsberatung und Förderung der Mutter-Kind-Interaktion
  • Schulergänzender Unterricht – alles von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften

Finanzierung:

Stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und/oder Rehabilitation sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,--€ pro Tag, wenn die Maßnahme von der Krankenkasse in Kooperation mit den medizinischen Diensten genehmigt wird. Zur Beantragung einer Maßnahme für Mütter und Mutter-Kind ist immer ein ärztliches Attest notwendig. 


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