Auszeiten für Mütter und Mutter-Kind-Maßnahmen helfen!
Während der dreiwöchigen Maßnahme können Sie ...
- die Belastungen des Alltags hinter sich lassen, neue Kraft schöpfen, körperlich wieder fit werden.
- neue Impulse für einen gesunden Alltag nach Hause mitnehmen.
Eine Gesundheitsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks ist keine Wellness -Veranstaltung oder Urlaub. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen zur Mitarbeit bereit sind, erst dann kann ein Erfolg eintreten.
Während des Aufenthaltes in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes können Sie qualifizierte Angebote wahrnehmen
- Medizinische Untersuchungen und Behandlungen
- Psychologische und sozialpädagogische Beratungen und Unterstützungen
- Physiotherapeutische Anwendungen
- Sport, Bewegung und Entspannung
- Sonderkostformen und Ernährungsberatung
- Kinderbetreuung während der Therapiezeiten der Mütter
- Therapeutische Maßnahmen für Kinder
- Erziehungsberatung und Förderung der Mutter-Kind-Interaktion
- Schulergänzender Unterricht – alles von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften
Finanzierung:
Stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und/oder Rehabilitation sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,--€ pro Tag, wenn die Maßnahme von der Krankenkasse in Kooperation mit den medizinischen Diensten genehmigt wird. Zur Beantragung einer Maßnahme für Mütter und Mutter-Kind ist immer ein ärztliches Attest notwendig.